Vermittlungsbedingungen von MaisonAzur

Buchungssicherheit – Spezielle Regelung Covid: Sollte kein Urlaub im gebuchten Objekt möglich sein, da vor Anreise die Grenzen zu Frankreich geschlossen werden, ist entweder eine Rückzahlung der zum jeweiligen Zeitpunkt bereits geleisteten Zahlungen möglich, oder kostenfrei Umbuchen und ein Gutschein bzw. Anrechnen der Summe für eine Reise zu einem anderen Zeitpunkt im gleichen Objekt.  MaisonAzur berechnet für seine Serviceleistung bei kompletter Rückabwicklung 150,00 Eur. Ansonsten gelten die  allgemeinen Stornobedingungen von MaisonAzur.

Liebe Gäste, die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der MaisonAzur Simone Andres GmbH & Co. KG, nachfolgend „MaisonAzur“, bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. „Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Ferienobjekt“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von MaisonAzur zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Ferienobjekts wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen, sowie die Allgemeinen Hinweise daher sorgfältig durch.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich als Vermittler zur vollsten Verfügung und helfen Ihnen bei allen Fragen oder Belangen gerne. Ihre Simone Andres

  1. Stellung und Leistungen von MaisonAzur, Anzuwendende Rechtsvorschriften
  • MaisonAzur bietet auf ihren Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern von Ferienobjekten an. MaisonAzur hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter.

1.2. MaisonAzur ist weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrages über das Ferienobjekt. MaisonAzur haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung von MaisonAzur aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

  • Die Rechte und Pflichten von MaisonAzur als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
  • Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch MaisonAzur als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit dem Vermieter durch Vermittlung von MaisonAzurzustande kommenden Vertrages.
  1. Vertragsabschluss

2.1. Der Kunde kann sein Buchungsinteresse an MaisonAzur durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Formulars auf der Internetseite von MaisonAzur, oder schriftlich, per E-Mail oder per Telefax übermitteln. Diese Übermittlung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Kunden dar und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seinem Buchungswunsch.

2.2. Auf Grundlage der Anfrage des Kunden oder in Betracht kommender Alternativen unterbreitet MaisonAzur dem Kunden durch Übermittlung eines Mietvertragsexemplars namens und in Vollmacht des darin genannten Eigentümers/Vermieters ein verbindliches Vertragsangebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter.

Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für den Vermieter und den Kunden zu Stande bei Bestellung durch den Kunden und Übermittlung einer Buchungsbestätigung durch MaisonAzur. Die Übermittlung des Vertrags kann per Telefax oder per E-Mail Anhang erfolgen. Der Kunde hat den Vertrag danach noch zu unterzeichnen und zurück zuzusenden. MaisonAzur wird den Kunden über

den Eingang unterrichten.

2.3. MaisonAzur weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften- soweit auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kundenund dem Vermieter deutsches Recht anwendbar sein könnte – und auch wenn dieses im Wege des Fernabsatzes geschlossen wird, kein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

  1. Zahlungsabwicklung
  • MaisonAzur ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
  • Mit Vertragsschluss (Bestellen des Vertrags und Zugang des vom Kunden unterzeichneten Mietvertrages bei MaisonAzur) ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder im Mietvertrag vermerkt ist, beträgt die Anzahlung30 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an MaisonAzur zu bezahlen, wobei MaisonAzur der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
  • Die Restzahlung ist, sofern die Buchungsbestätigung bereits zugegangen ist, spätestens 1 Monat vor dem Tag des Belegungsbeginns an MaisonAzur als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu überweisen, wobei MaisonAzurder Betrag bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss. Bei Buchungen kürzer als 5 Wochen vor Belegungsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort nach Vertragsabschluss mit Erhalt der Buchungsbestätigung und ohne vorherige Anzahlung zahlungsfällig.
  • Zahlungen per Scheck und in Fremdwährungen sind ausgeschlossen, Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
  • Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei MaisonAzur oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist MaisonAzur berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kundennamens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5.2. zu berechnen.
  • Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen, wenn der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten hat.
  1. Kaution

4.1. Der Kunde hat an MaisonAzur als die Inkassobevollmächtigte des Vermieters die in der Objektbeschreibung, bzw. im Mietvertrag angegebene Kaution zu bezahlen. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. MaisonAzur wird auch bezüglich der Vereinbarung der Kaution, wie beim Abschluss des Mietvertrages selbst, ausschließlich als Vermittler und rechtsgeschäftlicher Vertreter des Vermieters tätig. MaisonAzur selbst treffen demnach keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.

4.2. Soweit Kautionen zu leisten sind, wird ein Kautionsverhältnis ausschließlich mit dem Vermieter des Ferienobjekts begründet. Selbstverständlich wird MaisonAzur dem Kunden bei allen Fragen/Hilfe dazu gerne zur Verfügung stehen.

4.3. Die Kaution deckt Ansprüche des Vermieters aus der Beschädigung des Ferienobjekts oder seiner Einrichtungen durch den Kunden, den notwendigen und nachgewiesenen Mehraufwand bezüglich der dem Kunden obliegenden Grundreinigung oder andere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Vermieters gegen den Kunden auf Schadensersatz.

4.4. Die Kaution ist grundsätzlich per Überweisung auf das Treuhänderkonto von MaisonAzur zu hinterlegen.

4.5. Ein Einbehalt durch den Vermieter ist zulässig, soweit objektive Anhaltspunkte für eine Schadensersatzpflicht des Kunden bestehen; eine Verrechnung ist zulässig, soweit ein Schadensersatzanspruch vom Kunden anerkannt wird oder dem Vermieter ein entsprechender Anspruch rechtskräftig zuerkannt wurde.

4.6. Besteht kein Grund für einen Einbehalt oder eine Verrechnung, erfolgt die Rückzahlung durch MaisonAzur als Beauftragter und Vertreter des Vermieters auf das vom Kunden angegebene Konto innerhalb von sieben Tagen nach dem Belegungsende.

4.7. Die Kaution ist spätestens 1 Woche vor Ankunft auf das Treuhänderkonto MaisonAzur zu überweisen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ist der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage und die Zahlung der Kaution erfolgt trotz Mahnung mit Fristsetzung nach Ablauf der gesetzten Frist dennoch nicht und der Kunde hat den Zahlungsverzug auch zu vertreten, so ist MaisonAzur berechtigt, namens und in Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümer/Housemanager selbst den Zutritt zum Ferienobjekt zu verweigern und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

  1. Widerrufsrecht, Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
  • Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Ferienhausmietverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ferienhausmietvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von MaisonAzur vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an MaisonAzur als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen.
  • Die Vermieter können durch MaisonAzur als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
  1. a) Bei einem Rücktritt bis 50 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
  2. b) Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
  3. c) Vom 29. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginns und bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 90% des Gesamtpreises.
  • Dem Vermieter bzw. MaisonAzur als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
  • Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber MaisonAzurnachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
  • In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch MaisonAzur als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
  • Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über die ERVabgeschlossen werden.
  • Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann MaisonAzur namens des Eigentümers bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  • Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von MaisonAzur zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
  • Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.
  • Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Ferienobjekt nicht enthalten, wird aber empfohlen.
  1. Obliegenheiten des Kunden gegenüber MaisonAzur und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden und den Vermieter
  • Mängel der Vermittlungsleistung von MaisonAzur sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Ferienunterkünfte, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
  • Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kundenunverzüglich gegenüber der von MaisonAzur genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
  • Unterbleibt die Mängelanzeige des Kunden gem. Ziffer 7.1. oder Ziffer 7.2. schuldhaft, können Ansprüche des Kunden in den Fällen der Ziffer 7.1. gegenüber MaisonAzur und in den Fällen der Ziffer 7.2. gegenüber dem Vermieter ganz oder teilweise entfallen.
  • Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
  • Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kundengerechtfertigt wird.
  1. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
  • Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet seines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
  • Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal eine Übernachtung beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werde.
  • Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
  • Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen, insbesondere Mitreisenden oder Dritten in PKW, Campmobilen, Wohnwagen oder anderen Feriendomizilen, die Benutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitär-einrichtungen, Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung.
  • Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
  • Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln. Die Kunden sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
  • Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
  • Bei Abreise hat der Kunde das Ferienobjekt grundgereinigt (besenrein) zu hinterlassen, auch wenn eine Endreinigung vereinbart ist. Zur Grundreinigung gehören die Beseitigung aller Abfälle und Küchenreste, das Abwaschen und zurückstellen des Geschirrs, die Reinigung vom Herd, gründliches Reinigen des BBQ sowie das Ausfegen des gesamten Hauses/Wohnung. MaisonAzur der Vermieter behält sich vor, bei bzw. vor Abreise eine Kontrolle und Abnahme des Ferienobjekts vorzunehmen. Bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Grundreinigung kann MaisonAzur namens des Eigentümers/Vermieters als dessen Inkassobevollmächtigte dem Kunden einen notwendigen und nachgewiesenen Mehraufwand in Rechnung stellen und diesen nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 4 mit der Kaution verrechnen.
  • Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
  1. a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist
  2. b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
  3. c) im Mietvertrag eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestattung der Mitnahme erfolgt ist
  4. d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
  5. Haftung des Vermittlers

9.1. Soweit MaisonAzur eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet sie nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.

9.2. MaisonAzur haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von MaisonAzur, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.

9.3. Eine etwaige eigene Haftung von MaisonAzur aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen bestehen.

9.4. Die Haftung des Vermittlers nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

9.5. Die Haftung des Vermieters aus dem Ferienwohungsmietvertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Vermieters oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht.

9.6. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Vermieters für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung

10.1. MaisonAzur weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass MaisonAzur nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser MaisonAzur verpflichtend würde, informiert MaisonAzur die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. MaisonAzur weist für alle Verträge die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

10.2. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von MaisonAzur findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MaisonAzur, sowie zwischen dem Kunden und dem Vermieter ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  • Der Kunde kann MaisonAzur, soweit MaisonAzur als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen.
  • Für Klagen von MaisonAzur gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz odergewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von MaisonAzur

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© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2022

Vermittler der Ferienobjekte ist: MaisonAzur Simone Andres GmbH & Co. KG, Vertretungsberechtigter: Simone Andres GmbH, Brückenstr. 24, D-51643 Gummersbach, Registergericht AG Köln, HRB 31552 Tel.: +49 (0)1 71 71 606 94 (Deutschland), Tel.: +33 (0)6 06 59 06 23 (Frankreich), FAX +49 (0)69 90 01 96 22. Email: s.andres@maisonazur.euwww.maisonazur.eu , www.villas-cote-d-azur.com